Stornierung/ AGB

Liebe Gäste,

sollten Sie gebuchte Zimmer stornieren müssen, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

Beherbergungsvertrag Stornierung

Wird das Zimmer nicht in Anspruch genommen, ist eine so genannte Stornogebühr fällig. Die Stornogebühr wird als vertraglich geschuldete Gegenleistung abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen berechnet. Nicht angefallene Betriebskosten (z.B. für Frühstück, nicht in Anspruch genommene Frotteewäsche etc.) muss das Hotel gemäß § 537 Satz 2 BGB Anspruchs mindernd berechnen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen

  • bei Übernachtung/Frühstück mit pauschal 20 %
  • bei Übernachtung/Halbpension mit pauschal 30 %
  • bei Übernachtung/Vollpension mit pauschal 40 %

abgerechnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis.